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   VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490   

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https://dejure.org/2014,30189
VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490 (https://dejure.org/2014,30189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490 (https://dejure.org/2014,30189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 19 ZB 12.2490 (https://dejure.org/2014,30189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Der Inhaber eines Falknerjagdscheins ist nicht jagdpachtfähig(Allgemeiner) Jagdschein; Jagdpachtfähigkeit; Falknerjagdschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Jagdpachtfähigkeit des Inhabers eines Falknerjagdscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satz § 11 Abs. 5; BJadgG § 11 Abs. 7; BJagdG § 13
    (allgemeiner) Jagdschein; Jagdpachtfähigkeit; Falknerjagdschein

  • rechtsportal.de

    Fehlende Jagdpachtfähigkeit des Inhabers eines Falknerjagdscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Falknerjagdscheins ist nicht jagdpachtfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber eines Falknerjagdscheins ist nicht jagdpachtfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
    Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78) existiere eine höchstrichterliche Entscheidung, die unmissverständlich kläre, dass ein Jahresjagdschein im Sinne des § 11 Abs. 5 BJagdG nur ein allgemeiner Jagdschein nach § 15 Abs. 2 Alt. 1 BJagdG sein könne.

    Mit Beschluss vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78 - juris) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung des Bundesjagdgesetzes 1976 (§ 15 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 5 S. 1 BJagdG) für nichtig, wonach Bewerber um den Falknerjagdschein die für die Erteilung eines Jagdscheines erforderlichen waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse nachweisen und eine Schießprüfung ablegen müssen.

    Deshalb hat, wie das Bundesverfassungsgericht (B.v.5.11.1980 - 1 BvR 290/78 - juris) ausführt, der Gesetzgeber in dieser Hinsicht dadurch Vorkehrung getroffen, dass Pächter der Ausübung des Jagdrechts nur sein darf, wer einen Jahresjagdschein besitzt, der die Jägerprüfung voraussetzt.

    Daraus ergibt sich die vom Kläger genannte Konsequenz, dass ein von der Schießprüfung freigestellter Falkner nur als Jagdgast mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, nicht aber "eigenständig" die Beizjagd ausüben kann (BVerfG, B.v. 5.11.1980 - 1 BvR 290/78 - juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. November 1980 (1 BvR 290/78) u.a. ausgeführt, dass Pächter der Ausübung des Jagdrechts nur sein darf, wer u.a. einen Jagdschein besitzt, der die Jägerprüfung voraussetzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG), und dass danach Jagdpächter nur ein Jäger mit der Waffe sein kann.

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in dem Gesetzesbegriffe stehen, aus Sinn und Zweck der Regelungen und aus ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2000 - 10 C 2/99 -, U.v. 24.10.1984 - 6 C 148/81 - jeweils juris).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 10 C 2.99

    Beamtenrecht; Reisekostenvergütung; Trennungsgeld - Vorübergehende Tätigkeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in dem Gesetzesbegriffe stehen, aus Sinn und Zweck der Regelungen und aus ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2000 - 10 C 2/99 -, U.v. 24.10.1984 - 6 C 148/81 - jeweils juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris).
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